Aufgabe des (Schul-)Elternbeirates (SEB)
Ein optimales und harmonisches Schulumfeld sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches und von Spaß geprägtes Lernen unserer Kinder. Die Eltern können durch ihre Initiative in verschiedenen Schulgremien aktiv dazu beitragen, das Maximum eines positiv gestalteten Umfeldes zu erreichen. Eines dieser Gremien ist der Schulelternbeirat.
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den einzelnen Klassenelternsprechern zusammen. Die Amtszeit des Schulelternbeirates beträgt zwei Jahre. Ebenfalls für diese Dauer wird aus der Mitte des Beirates eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Das Gremium trifft sich ca. 4-mal im Schuljahr oder bei Bedarf. An den Sitzungen nehmen außerdem die Schulleitung oder deren Vertretung teil. Es können weitere Personen, wie z. B. Vertreter des Fördervereins eingeladen werden.
Der Schulelternbeirat übt an der Schule ein Mitbestimmungsrecht aus. Bestimmte Entscheidungen der Schul- und Gesamtkonferenz bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirates. Dazu gehört z. B. die Zustimmung zum Schulprogramm; Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten; Gliederung, Entwicklung und Organisationsänderung der Schule; Auswahl der Fremdsprache, die an der Grundschule eingeführt wird und vieles anderes mehr. Wer sich hierzu detailliert informieren möchte, dem ist der tiefere Blick in das Hessische Schulgesetz empfohlen.
Aber nicht nur die mit Paragraphen hinterlegten Punkte machen die Arbeit des Schulelternbeirates aus. Das Gremium sowie die Schule leben von Ideen engagierter Eltern, die auch bereit sind, die Ideen mit zeitlichem Einsatz umzusetzen. Schulhofgestaltung, bauliche Verschönerungen, Klassenraum- und Lehrerversorgung, Schulfeste, usw. sind Themen, für die sich der Schulelternbeirat einsetzt.